Für hessische Unternehmen bietet das Bundesland ebenso verschiedenste Fördermöglichkeiten an. Hiervon profitieren besonders KMU und deren Bestrebungen in digitale Technologien oder Innovationen zu investieren, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
FÖRDERMITTELBERATUNG
Wir bieten Ihnen Hilfestellungen, wie Sie Ihre Projektideen in der unübersichtlichen Förderlandschaft sicher platzieren. Gerade kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetrieben stehen vielzählige Fördermöglichkeiten auf Finanziellen unterschiedlichen Niveaus zur Verfügung – gleichgültig ob es Bundes- oder Landesmittel sind.
Landesfördermittel für hessische Unternehmen
Digi-Zuschuss
- die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
- die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
- die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.
Distr@l
Das Landesprogramm Distr@l des hessischen Digitalministeriums bietet mit seinen sieben Förderlinien ein umfassendes Angebot für Hochschulen, Startups und vor allem KMU an. Durch jede Förderlinie ergeben sich individuelle Vorteile, die Förderlinie 2 stellt für KMU drei unterschiedliche Module der Förderung bereit:
Modul A - "Digitale Produktinnovationen"
- Einzel- und Verbundvorhaben
- Förderquote: max. 50 %
- Fördervolumen: 100.000 EUR bis 500.000 EUR
- Laufzeit: 12 bis 36 Monate
Modul B - "Digitale Prozessinnovationen"
- Einzel- und Verbundvorhaben
- Förderquote: Unternehmen max. 50 % (eingebundene Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis 100 %)
- Fördervolumen: 100.000 EUR bis 500.000 EUR
- Laufzeit: 12 bis 36 Monate
Modul C - "Digital Pioniere"
- Transfervorhaben (Hochschule und Unternehmen) im Rahmen einer Promotion (anwendungsorientiertes Forschungsthema mit Fokus auf Digitalisierung)
- Förderquote: ein wissenschaftlicher Mitarbeiter im Sinne des Zuwendungszwecks in Höhe von 100 % einer halben Stelle.
- Fördervolumen: bis zu 200.000 EUR
- Laufzeit: bis 36 Monate
Bundesfördermittel
Digital Jetzt
Das Förderprogramm „Digital Jetzt“ wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) entwickelt, damit KMU ihr wirtschaftliches Potenzial besser nutzen können. Das Förderprogramm bietet Unternehmen – inklusive Handwerk – finanzielle Unterstützung bei ihrer Umsetzung von Digitalisierungsprojekten, aber auch bei der Qualifizierung ihrer Beschäftigten.
Modul 1 - „Investition in digitale Technologien“
Förderfähig sind Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Implementierungen. Hierzu gehören Investitionen in Hard- und Software, welche die (interne und externe) Vernetzung von Unternehmen begünstigt.
Folgende Beispiele dienen als Orientierung: datengetriebener Geschäftsmodelle – Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
Modul 2 - „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
Förderfähig sind Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien.
Die Qualifizierung oder Weiterbildungsmaßnahme wird z. B. zur digitalen Transformation, zur digitalen Strategie, in digitale Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz, für digitales und agiles Arbeiten oder in digitalen Basiskompetenzen genutzt.
ZIM
Das bundesweite „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand“ (ZIM) soll die Innovationspotenziale und Wettbewerbsfähigkeit von KMU fördern und langfristig stärken. Des Weiteren soll neben dem ökonomischen Wachstum, der Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen, auch die Hebung von anwendungsnahem Wissen gefördert werden. ZIM ermöglicht unterschiedliche Auswahlmöglichkeiten der Förderung:
- ZIM-Einzelprojekte: gefördert werden einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen.
- ZIM-Kooperationsprojekte: gefördert werden gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte von mindestens zwei Unternehmen oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Bei internationalen Kooperationen wird nur der Partner in Deutschland unterstützt.
- Durchführbarkeitsstudien: gefördert werden Studien, die der Vorbereitung von im ZIM förderbaren Forschungs- und Entwicklungsprojekten dienen.
- ZIM-Innovationsnetzwerke: gefördert werden externe Netzwerk-Managementleistungen von innovativen Netzwerken mit mindestens sechs Unternehmen, bei internationalen Netzwerken mit mindestens vier Unternehmen sowie mindestens zwei ausländische Unternehmen und einer ausländischen Einrichtung, die als Partner der deutschen Managementeinrichtung fungiert. Weitere Partner können sowohl bei nationalen als auch internationalen Netzwerken zusätzlich teilnehmen.
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